Politbuch-Redaktion

Medien und Imagepolitik – Kennedys Vermächtnis

In Politikwissenschaft on Dezember 16, 2009 at 11:32

Münkel, Daniela und Lu Seeghers (Hrsg.): Medien und Imagepolitik im 20. Jahrhundert : Deutschland, Europa, USA. Frankfurt/M.: Campus.

rezensiert von Armin König

Kein anderer Politiker hat Wahlkampagnen und Imagekonzeptionen weltweit so beeinflusst wie John F. Kennedy. Darauf baut der von Daniela Münkel und Lu Seeghers herausgegebene Sammelband zu Medien und Imagepolitik auf, der auf eine Tagung an der Universität Hannover zurückgeht. Besonders aufschlussreich ist Münkels Beitrag über die Imagebildung bei Kennedy, Harold Wilson und Willy Brandt, die allesamt erfolgreiche Wahlkämpfe führten und professionell beraten wurden. Dabei adaptierten Wilson und Brandt die US-Erfolgsgeheimnisse und kombinierten sie mit nationalen Besonderheiten in Großbritannien und Deutschland – insbesondere im Hinblick auf politische Traditionen. Die drei Kampagnen zeigen bemerkenswerte Parallelen: sie sind von einer bis dahin nicht gekannten medialen Professionalität (31), setzen auf die (telegene) Fernsehwirkung des Kandidaten sowie auf direkte und massenhafte Kontakte zu den Wählern (30) und sie sind Teil einer inhaltlichen, rollenmäßig schlüssigen Gesamtkonzeption. Außerdem symbolisieren sie Modernität, ein neues demokratisches Zeitalter („New Britain“; „Wir schaffen das moderne Deutschland“) und Bürgerpartizipation („Wir wollen mehr Demokratie wagen“). Münkel und Seegers ziehen die Linie bis zu Barack Obama, dessen „Yes we can“-Kampagne (10) wie ein modernes Remake der Kennedy-Kampagne wirkt. Dass Imagebildung auch scheitern kann, belegt Thomas Mergels Beitrag über Rainer Barzel, der 1972 gegen Willy Brandt chancenlos war. Mergel schöpft aus internen CDU-Quellen und vermittelt neue Einblicke in z.T. heftige Konzeptdiskussionen zwischen Parteiführung, Öffentlichkeitsarbeitern der damaligen CDU und beteiligten Agenturen und Beratern. Bei Barzel passte demnach nichts zusammen. Inhalt und gewolltes Image (Der „neue Barzel“, 59) waren nicht abgestimmt, ließen sich auch nicht den Kandidaten übertragen. In weiteren Beiträgen geht es darum, den Imagebegriff zu historisieren und auf den Feldern Politik, Ökonomie, Gesellschaft und Kultur anzuwenden. Damit betreten die Herausgeberinnen Neuland.

Katrin Stein zur Verantwortlichkeit der Politiker

In Politikwissenschaft on November 20, 2009 at 11:24

Stein, Katrin (2009): Die Verantwortlichkeit politischer Akteure. Tübingen: Mohr Siebeck

rezensiert von Armin König

Katrin Stein hat eine systematische, umfassende und sehr überzeugende Studie zur rechtlichen Verantwortlichkeit politischer Akteure vorgelegt. Dass diese Verantwortlichkeit der Politik und der Politiker nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis existiert und rechtlich zu begründen ist, ist Basis ihrer Untersuchung.

Des öfteren hat die Übernahme politischer Verantwortlichkeit negative Folgen für die Akteure. Man kennt die Phrase: „… hat die Verantwortung für die Fehler übernommen und seinen Rücktritt erklärt“. Dabei reicht die Spanne angeblicher, mutmaßlicher oder tatsächlicher Verfehlungen von verbalen Missgriffen bis hin zu echten Skandalen und Korruption. Ingolf Deubel, Andrea Ypsilanti und Hartmut Mehdorn waren in jüngster Zeit prominente Verantwortlichkeitsübernehmer. Gern wird in solchen Fällen der Begriff „Affäre“ gebraucht: „Nürburgring-Affäre“, „Ypsilanti-Affäre“, „Daten-Affäre“ belegen, wie Skandalisierung und Affairisierung medial funktioniert.

Manche Rücktritte wirken im Nachhinein völlig unnötig. Man kennt das politische Spiel: Die Betroffenen müssen weichen, weil sie keinen Rückhalt mehr im eigenen Lager haben, nicht weil sie gravierende Fehlleistungen begangen haben.

Diese Vorbemerkungen zur Rezension machen deutlich, dass Unklarheiten begrifflicher, rechtlicher und normativer Art sher problematisch sein können. Katrin Stein nimmt dies zum Anlass, Verantwortlichkeit und politische Herrschaft als rechtliches Phänomen verfassungsgeschichtlich, dogmengeschichtlich und staatstheoretisch zu untersuchen. Schwerpunktmäßig widmet sie sich der individuellen retrospektiven Verantwortlichkeit. Thematisiert werden „Möglichkeiten und Grenzen der Inanspruchnahme von politischen Akteuren für ihr vergangenes Handeln und die damit verknüpften Folgen“ (21). Die Untersuchung konzentriert sich auf bundespolitische Entscheidungsträger, die „an zentraler höchster Stelle unmittelbar das politische Geschehen gestalten“ (28). Im Fokus stehen der Bundespräsident, die Regierungsmitglieder, die Abgeordneten, deren Verantwortlichkeit schwierig zu fassen ist, und die Bundesratsmitglieder. Dabei kommen sowohl die strafrechtliche als auch die politische Dimension zur Sprache. Die Rolle der Parlamente als „Foren der politischen Verantwortlichkeit“ (336) und deren Instrumente wird fundiert diskutiert. Als grundsätzlich positiv gilt die „Instrumentalisierung politischer Verantwortlichkeiten im politischen Meinungskampf“ (650). Sie erhöhe den Rechtfertigungsdruck auf Politiker und trage dazu bei, „die ständige Rückbindung der Entscheidungen an das Volk sicherzustellen“ (650). Stein warnt aber vor den Gefahren einer „Skandalisierung der Politik“ (672). Defizite sieht sie bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit politischer Akteure. Sie plädiert für die Schaffung eines Tatbestands der Haushaltsuntreue von Regierungsmitgliedern im Hinblick auf eine strafwürdige „Fehlleitung öffentlicher Mittel“ (656). Außerdem wird aus praktischen Gründen eine Novellierung des § 108e StGB zur Abgeordnetenbestechlichkeit angemahnt.

Gerechtigkeit und Globalisierung

In Politikwissenschaft on November 10, 2009 at 11:23

Dabrowski, Martin / Wolf, Judith / Abmeier, Karlies (Hrsg): Globalisierung und globale Gerechtigkeit. Paderborn: Schöningh. 24,90 €

„Kann Globalisierung sozial gerecht gestaltet werden? Lässt sich ein Weltgemeinwohl bestimmen? Von welchen Gerechtigkeitsprinzipien soll man sich leiten lassen, die universal anwendbar und akzeptiert sind?“ (7) Mit diesen Fragen befasste sich 2008 die Fachtagung „Globalisierung und Gerechtigkeit“, bei der um es Prinzipien christlicher Sozialethik und die praktische Umsetzung des Gerechtigkeitspostulats in einer globalen Wirtschafts- und Sozialordnung ging. Martin Dabrowski, Judith Wolf und Karlies Abmeier haben dazu den Tagungsband „Globalisierung und globale Gerechtigkeit“ herausgegeben. Er umfasst die Bereiche „Gerechtigkeit und Option für die Armen“, „Gerechtigkeit und Finanzmärkte“, „Gerechtigkeit und Welthandel“ sowie „Gerechtigkeit und Klimaschutz“.
Gerhard Kruip baut auf der lateinamerikanischen Befreiungstheologie und der „Option für die Armen“ auf, die Theologie und Gerechtigkeitsüberlegungen miteinander verbindet. Weil die Option für die Armen eine globale Dimension habe, so Kruip, rechtfertige dies globale Gerechtigkeitsforderungen. Dies bedeute nicht, „alle Gerechtigkeitsdefizite nur auf globaler Ebene lösen zu wollen, allerdings sehr wohl, dass bei Versagen subglobaler Instanzen über subsidiäre Unterstützung von höheren Instanzen“ (24) nachgedacht werden müsse. Heinrich Brötz stellt dem hohen Anspruch globaler Gerechtigkeit Vollzugsdefizite in einer komplexen Realität gegenüber. „Der Missachtung der Rechte der Armen wird durch Staatsversagen Vorschub geleistet“. (39) Außerdem fehle den Armen die Möglichkeit, sich selbst zu artikulieren. Dies werde von hochspezialisierten NGOs auf Expertenebene übernommen, nicht aber von den Betroffenen selbst. Helmut Reifeld verlangt, dass man den Armen die Chance gibt, „zu ihrer Entwicklung selber bei[zu]tragen“ (55) und auf Augenhöhe mit den Geberländern zu agieren.
Die Herausforderungen der Finanzkrise, der Zugang zum Kapitalmarkt und Überlegungen zur künftigen Regulierung globaler Finanzmärkte werden in den Beiträgen von Bernhard Emunds, Hans Reckers und Eva Terberger kritisch dargestellt. So verlangt Emunds im Sinne Oswald von Nell-Breunings, den Kapitalismus „umzubiegen“ (80) sowie Vermögensbildung der Arbeiter und eine echte paritätische Mitbestimmung in Kapitalgesellschaften konsequent zu fördern. Außerdem spricht er sich für regulatorische und aufsichtliche Verbesserungen aus, die sei die zentrale Lehre aus der Weltfinanzkrise: „Nicht notwendigerweise mehr Regulierung, dafür jedoch bessere Regulierung – sowie deren Beaufsichtigung und Durchsetzung – ist vonnöten, um das internationale Finanzsystem zu stabilisieren und für künftige Krisen zu wappnen“. (88) Krisen werde man dadurch nicht verhindern, aber immerhin begrenzen können.
Eva Terberger setzt bewusst andere Akzente. Sie sieht „Vorteile, die ein kapitalmarktorientiertes System vielleicht auch breiten Bevölkerungsschichten bietet“ (92). Anders als Emunds sieht Terberger die Chance, dass das System sich selbst mit Hilfe eines Corporate Governance Kodex zähmen kann. Sie verteidigt auch prinzipiell die Shareholder-Value-Orientierung.

Breiten Raum nehmen auch Perspektiven einer gerechten Welthandelsordnung und Gerechtigkeit durch Klimaschutz ein. So setzt Johannes Wallacher „[e]thische Maßstäbe für einen entwicklungsgerechten Welthandel“ (110). Sieht man „Menschenwürde als Ausgangspunkt einer globalen Ethik“ (110), dann ist „der Welthandel kein Selbstzweck, sondern vor allem danach zu beurteilen ob und in welcher Form er dazu beiträgt, die Menschenrechte in ihren verschiedenen Dimensionen zu gewährleisten und Armut und Unterentwicklung zu überwinden.“ (110)
Geradezu logisch folgt daraus die Forderung nach „globaler Gerechtigkeit auf der Basis umfassender Entwicklung“. Aber ist dies realistisch? Als Testfall für eine entwicklungsgerechte Welthandelsordnung sieht Wallacher den weltweiten Agrarhandel. Doch derzeit irritiert der „anhaltende Stillstand“. So bleibt Skepsis ob der hehren Forderungen.
Die Industrie- und die Schwellenländer tragen große Verantwortung für die Zukunft, auch aufgrund ihres hohen Ressourcenverbrauchs, der die intergenerationelle Gerechtigkeit massiv in Frage stellt.
Positiv beurteilt Jürgen Matthes die Rolle der Europäer: „Vor allem die EU, aber auch einige andere Industrieländer gewähren den ärmsten Entwicklungsländern (least developed countries) einen fast vollständig freien Marktzugang ohne Zölle und Importquoten. Fast alle anderen Entwicklungsländer erhalten von der EU Zollpräferenzen, sei es im Rahmen von Handelsabkommen (etwa die AKP-Staaten) oder im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems.“ (132) Aus der Gerechtigkeitsperspektive ist dies sehr positiv. Kritisch wird dagegen die Rolle der WTO („Mangel an Verfahrensgerechtigkeit“) und des IWF gesehen, der gerade arme Entwicklungsländer gezwungen habe, „Handelsbarrieren übereilt abzubauen“ (133) – mit schwerwiegenden Armutsfolgen.

Neue Gerechtigkeitslücken sieht schließlich Markus Vogt durch den Klimawandel. Er fordert ethische Orientierung für einen neuen „global deal“. Kern dieses „neuen global deal“ zum Klimaschutz“ 145) sei CO2-Gerechtigkeit. „Diese kann nu durch einen globalen Gesellschaftsvertrag gesichert werden, der das Recht auf Entwicklung anerkennt und verhandlungsfähige Übergangslösungen definiert.“(154)

Armin König

Armin König