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Von Pussy Riot bis Graffiti – die Reize unkonventioneller Partizipation

In direkte Demokratie, Politikwissenschaft, Sachbuch on Oktober 4, 2014 at 10:03 am

Die Einen sind desillusioniert von der Entwicklung des Digitalen und der digitalen Partizipation und Revolution – das gilt insbesondere für den Virtual-Reality-papst Jaron Lanier, die Anderen forschen noch munter und testen die Chancen politischer Partizipation „jenseits der Konventionen“. Wir wollen nicht von vornherein die Bedenkenträger-Rolle spielen. Aber auch hier bemächtigen sich Konzerne der bisher so basisdemokratischen Elemente. So jedenfalls haben es Dorothée de Nève und Tina Olteanu festgestellt. Aber sie sehen auch Chancen. Ihr Buch ist ohnehin ein „Work in Progress“, und so soll an dieser Stelle ein Zwischenbericht über die Forschungen gegeben werden. Es geht dabei auch und vor allem um Protestformen, die in den letzten Jahren für Schlagzeilen gesorgt haben. Pussy Riot, Flashmobs und Occupy Wallstreet sind die spektakulärsten ‚Vertreter dieser „politischen Partizipation“ jenseits der Konventionen.

Hohe Aktualität, hohe Relevanz und innovative strategische Potenziale kennzeichnen diese unkonventionellen Partizipationsformen – von Graffiti über Predigten, LeserInnenbriefe, Paypal-Unterstützung, Facebook- und Twitterkommunikation. Damit werden auch neue Akzente im Forschungsfeld gesetzt – für die Herausgeberinnen Olteanu und de Nève war dies nicht nur eine wissenschaftliche Herausforderung. Für sie „eröffneten die eigenen Recherchen und der neuentdeckte Zugang zu anderen Quellen der empirischen Forschung neue Erkenntnisse und waren nicht zuletzt mit einem nicht zu unterschätzenden Spaßfaktor verbunden.“ (7)
Es ist selten, dass PolitikwissenschaftlerInnen diese Lust am Forschen so offen bekennen. Aber warum soll Wissenschaft nicht auch Spaß machen? Gründe gibt es genug für die beiden Forscherinnen. „Dies gilt besonders für die eigene Fotodokumentation der Graffiti, die wir seit 2005 betreiben, aber auch für die Recherchen zu Flashmobs und die Lektüre von LeserInnenbriefen und Predigten.“
PD. Dr. Dorothée de Nève ist Politikwissenschaftlerin und lehrt an der Fernuniversität Hagen als Vertretungsprofessorin im Lehrgebiet „Staat und Regieren“. Forschungsschwerpunkte sind politische Partizipation, Governance und Zivilgesellschaft sowie Politik und Religion.
Dr. Tina Olteanu ist Politikwissenschaftlerin. Sie ist Universitätsassistentin am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien im Bereich Transformationsprozesse in Mittel-, Ost – und Südosteuropa. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Demokratieforschung, Transformations-, Partizipations- und Korruptionsforschung.
Zusammen mit weiteren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beackern sie das weite Feld der unkonventionellen Partizipation.
Dass diese sehr facettenreich ist und dass in Twitterzeiten auch eher private Instrumente allgemeinpolitisch relevant werden können, wird in dem Sammelband eindrucksvoll beschrieben. An die Stelle klassischer konventioneller Beteiligungsmöglichkeiten sind vielfach neue Formen getreten, die den AkteurInnen mehr Einfluss gewähren. Die Aufsätze im Sammelband präsentieren Teilergebnisse der Forschung.

Konventionen beleben
Im Aufsatz „Protest bis zur letzten Instanz – Massenverfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht“ untersucht Christian Schreier das konventionelle Instrument der Verfassungsbeschwerde in einem neuen Kontext. Als „Massenverfassungsbeschwerde (MVB)“ (29) gewinnt sie eine völlig neue Relevanz und trägt damit dazu bei, „durch Störung des politischen Machtkreislaufs Handlungsdruck“ (29) durch zivilgesellschaftliche Akteure aufzubauen. Wichtig ist dabei vor allem die Kommunikation der MVB über Massenmedien, um auf diesem Weg „die Implementation eines Gesetzes oder einer Rechtsnorm zu verhindern“ (29). Die MVB gilt mittlerweile als etabliertes Instrument, mit dem die Zivilgesellschaft auf innovative Form gesellschaftliche Anliegen mit hoher Relevanz vermitteln und damit Kontrolle ausüben kann. Ursprung der Massenverfassungsbeschwerde in Deutschland war die Verabschiedung des Volkszählungsgesetzes 1983. Kurz vor dem Stichtag der Zählung am 27. April 1983 setzte eine Protestbewegung ein, die von der Bundesregierung und den Parlamentsfraktion stark unterschätzt wurde. Eingereicht wurden schließlich 1314 Verfassungsbeschwerden. Die Kritik richtete sich vor allem gegen die Absicht des Gesetzgebers, Volkszählungsdaten zum Abgleich für die Melderegister zu verwenden. Protestiert wurde aber auch gegen Art und Umfang des Fragebogen und der Fragen, weil diese Rückschlüsse auf die Identität des Befragten zuließen. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 15. Dezember 1983 war die Volkszählung aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Gerichts zunächst ausgesetzt. Das Gesetz wurde schließlich in Teilen für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Zwar der Protest ins Leere, weil „die Volkszählung damit nicht vom Tisch war, sondern einige Zeit später unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben stattfinden“ (31) konnte. Aber das Bundesverfassungsgericht nahm die Massenverfassungsbeschwerden zum Anlass, seinerseits „die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Datenschutzes umfassender zu prüfen.“ (Präambel des BVerGs-Urteils 1 BvR 209; 269; 362; 420; 440; 484/83 vom 15.12. 1983) Es etablierte auf Initiative der zahlreichen Verfassungsbeschwerden ein eigenständiges Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitrechts. Das war Meilenstein und Paradigmenwechsel zugleich. „Die öffentliche Aufmerksamkeit sorgte dafür, dass politische Akteure es nicht riskieren konnten, sich öffentlich gegen diese Entscheidung zu positionieren, ohne die Gefahr einzugehen, von der Öffentlichkeit abgestraft zu werden.“ (32) Erfolg hatte auch die MVB gegen die Vorratsdatenspeicherung. Zunächst erließ das BVerfG im März 2008 eine einstweilige Verfügung. Im März 2010 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung endgültig gestoppt. In Folgeverfahren hat das Bundesverfassungsgericht allerdings deutlich gemacht, dass es sich auch durch MVBs nicht instrumentalisieren lässt, etwa bei der MVB von Apotheken gegen das Beitragssicherungsgesetz und gegen den Zensus 2011. Massenverfassungsbeschwerden sind ein konventionelles Mittel, das bei innovativem Einsatz und kompetenter juristischer Vertretung hohe mediale Aufmerksamkeit, eine längerfristige Beeinflussung der Entscheidungsträger und eine hohe Mobilisierungswirkung bei beschränktem finanziellen Mitteleinsatz verspricht. „Die InitiatorInnen übernehmen dabei die klassische zivilgesellschaftliche Funktion der Themenanwaltschaft für ein spezifisches Thema und einen begrenzten Zeitraum“. (42) Unverkennbar ist die Nähe zu innovativen partizipatorischen Planungsansätzen wie der Anwaltsplanung. MVB tragen damit zur Gewaltenkontrolle und zur Gewaltenteilung bei. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das Vertrauen in die neutrale Rolle des BVerfG als eigenständiges Verfassungsorgan, dem „kein machtpolitisches Kalkül unterstellt“ (46) wird.
Um Rechtsmobilisierung für politische Zwecke geht es auch im Aufsatz von Gesine Fuchs: Sie untersucht „Strategische Prozessführung als Partizipationskanal“ (51) Der Ansatz ist also umfassender als die Massenverfassungsbeschwerde. Es geht darum, Rechtsschutz und strategische Prozessführung zum Agenda-Setting und zum Kippen umstrittener Normen zu nutzen. „Dadurch lässt sich dann idealerweise politischer Druck für sozialen oder gesetzgeberischen Wandel erzeugen“ (51). Die Autorin nennt in diesem Zusammenhang die „Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben“ (59), das Antidiskriminierungsrecht insgesamt, das Thema Transsexualität und das weite Feld von Natur- und Umweltschutz. Sie sieht Erfolgsaussichten vor allem, wenn prägnante Einzelfälle musterhaft dazu führen, über die Klage von kleinen Minderheiten oder Einzelpersonen politische Outcomes zu erzielen, die politische Paradigmen verändern. Meist wird strategische Prozessführung von Organisationen und politisch engagierten AnwältInnen unterstützt, die auf Lücken im Gesetz, bisher ungelöste Probleme grundsätzlicher und grundrechtlicher Art und auf die fehlende Umsetzung verfassungs- und europarechtlicher Fragen abzielen. „Strategische Prozessführung ist nicht auf Massenmobilisierung angewiesen“ (69) und findet meist im Kontext mit Empowerment von Teilen der Zivilbevölkerung und Öffentlichkeitsmobilisierung statt. In diesem Bereich sind noch große Forschungsdesiderate festzustellen.
Der Aufsatz von Daniel Baron untersucht „Politische Partizipation durch Losentscheid“, ein aus historischer Sicht konventionelles Verfahren. Solche „aleatorischen Rekrutierungsverfahren“ (75) – gewissermaßen „politische Lotterien mit dem Ziel, eine möglichst große Anzahl an BürgerInnen an politischen Beratungs- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen“ (75) – ersetzen die demokratische Wahl durch den Zufall. Was auf den ersten Blick völlig außergewöhnlich erscheint, ist auch in der Moderne durchaus erprobt, etwa bei aleatorischen Rekrutierungsverfahren für „Planungszellen, Bürgerhaushalte, Deliberative Opinion Polls“ (82). Völlig neu ist dagegen die Idee eines „European House of Lots“ (88), eines Lossystems für eine zweite europäische Kammer mit Gesetzes-, Initiativ- und Vetorecht.

Themenblock 2: Konventionen politisieren
Zu den klassischen unkonventionellen Formen der politischen Partizipation gehören LeserInnenbriefe. Untersucht wird ihre Funktion unter dem Untertitel „BürgerInnen melden sich zu Wort“ (105 ff.) von Dorothée de Nève. Sie kommt zum Ergebnis, dass LeserInnenbriefe „ein unaufwändiges und vergleichsweise kostengünstiges Partizipationsinstrument“ (110) sind, dass sie zum „Agenda-Setting“ (110) und zu Meinungsbildungsprozessen beitragen können. Während die LeserInnenbriefe für die Redaktionen lange Zeit eher die Funktion von Lückenfüllern und der Stärkung der Blattlinie hatten, gelten sie heute viel eher als viel beachtetes Instrument, um Interessen zu artikulieren, das Verhalten von Behörden zu kritisieren, politische Institutionen zu kontrollieren und BürgerInnenthemen öffentlich zu kommunizieren. „Interessant sind in diesem Kontext nicht nur neue Themenangebote, die möglicherweise in der medialen Öffentlichkeit ansonsten wenig Beachtung finden, sondern auch neue Interpretationsangebote, wenn beispielweise bestimmte Sachverhalte in einen individuellen, neuen thematischen Zusammenhang gestellt werden“ (109). Allerdings bleibt für BürgerInnen das Problem der Gatekeeper. „Zahlreiche Einmischungsversuche der BürgerInnen bleiben erfolglos, weil sich die Redaktionen entscheiden, die Briefe nicht oder nur in gekürzter bzw. veränderter Form zu publizieren.“ (124) Der LeserInnenbrief in seiner Partizipationswirkung ist also direkt, praktisch einsetzbar und unaufwändig, seine Erfolgsaussichten sind zwar begrenzt. Positiv ist aber die „weitverbreitete Nutzung dieses Instrumentes“ (124).
Predigten als Form der politischen Partizipation“ werden ebenfalls von Dorothée de Nève unter dem Titel „Anfangen aufzuhören“ unter die Lupe genommen. Sie spielten bisher als Quelle der Partizipationsforschung keine nennenswerte Rolle. Zentrales Thema dieses unkonventionellen Ansatzes sind Predigten zu Fukushima und zum Tsunami vom 11. März 2011. Insgesamt werden 19 Predigten analysiert, die im März und April 2011 in christlichen Kirchen in Deutschland gehalten wurden. Das Verhältnis zwischen Politik und Religion geht von einer „Interdependenz von Religion und politischer Partizipation“ (149) aus. Allerdings gilt der Adressatenkreis als begrenzt: „Die Predigten erreichen nur einen ausgewählten Kreis der GottesdienstbesucherInnen und durch die mediale Weitervermittlung dann zusätzlich einen etwas erweiterten Kreis anderer Interessierter“. (170) Diese aber haben die Chance zur Selbstverständigung, zur Identitätsstiftung, zur Willensbildung. „Denn Predigten erheben den Anspruch, die Willensbildung einer spezifischen, d.h. wertorientierten und religiösen Perspektive zu betreiben“ (171), wie de Nève schreibt. Die exklusiven Tendenzen sind dabei aber auch nicht zu vernachlässigen. Zwischenfazit ist, dass es „neue Aufgaben für die künftige Forschung“ (171) gibt, die die Politikwissenschaft vor beachtliche Herausforderungen stellt.
„Graffiti – Schmiererei oder politische Partizipation?“ lautet das Thema für Tina Olteanu. Ergänzt wird dieser Aufsatz durch „visuelle Interventionen“ von tatsächlichen Graffiti. Mit der dokumentarischen Bildanalyse wird die Funktion der Graffiti untersucht, die keineswegs nur ein kulturwissenschaftliches Phänomen, sondern auch politisch-gesellschaftlich relevant sind. Die politikwissenschaftliche Analyse wird ergänzt durch Interviews mit drei AktivistInnen aus Deutschland und Österreich. Eine entscheidende Rolle spielt „die visuelle Präsenz im öffentlichen Raum“ (180), meist dort, wo dies offiziell nicht erwünscht ist. „Die Il-/Legalität ist damit auch Teil der transportierten Botschaft“. (180) Das Fazit der Autorin: Der Kreis der Graffiti-Produzenten ist klein, der Kreis der Rezipienten dagegen unbegrenzt. „Dadurch wird auch eine Öffentlichkeit für randständige Themen hergestellt“. (199) Partizipationstechnisch gibt es Verbindungen zu anderen Beteiligungsformen. „Durch Tendenzen der Kooptation von Graffiti durch etablierte politische Akteure wie Parteien und Werbeindustrie verlieren Graffiti ihren subversiven Charakter und stehen an der Schwelle zur Konvention. (199)

Themenblock 3: Konventionen erfinden
Die Beiträge im dritten Themenblock richten sich insbesondere auf das innovative Potenzial unkonventioneller Partizipationsformen. Sara Göttmann untersucht, ob die mittlerweile so verbreiteten Flashmobs noch unkonventionell sind oder ob die Schwelle zum Konventionellen bereits überschritten ist: „Und alle so: ‚Yeaahh’ – Flashmobs als Form politischer Partizipation“. (231ff.) Vom „Yeaahh-Flashmob am Hamburger Gänsemarkt über die offizielle Campact-Kampagne gegen die Kopfpauschale bis hin zum „Bud-Spencer-Tunnel“-Online-Flashmob reichen die untersuchten Flashmob-Formen. Sie werden als zeitgeist-geprägte „Bereicherung des Spektrums von Partizipationsmöglichkeiten“ (250) gesehen, die flexibles „Selbst-Handeln“ (251) ermöglichen. Pauschale Urteile sind nicht möglich. Vom Spaß-Flashmob über den politischen Protest bis hin zum konkreten gesellschaftlichen Handeln gibt es viele Variationen dieses unkonventionellen Mittels, Öffentlichkeit herzustellen.
„Kopiert, kommerzialisiert, kooptiert: Die Aneignung von Partizipationsformen jenseits der konventionen durch Wirtschaftsakteure“ lautet der Titel eines Beitrags von Eva Maria Hinterhuber und Simon Möller. Werbung spielt im Sinne des Guerilla Marketing „mit Motiven, die sie zivilgesellschaftlichen Kontexten entleiht“. (205) Das kann für beide Seiten problematisch werden. Wenn aus politischem Protest ein harmloser modischer Catwalk wird, ein Laufsteg der Eitelkeiten für unangepasste Diesel-Jeans-Trägerinnen, ist dies auch eine Auseinandersetzung um Deutungshoheit zwischen Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Das führt zu Spannungen, weil es eine „Auseinandersetzung um Macht- und Herrschaftsverhältnisse“ (207) und um Moral zwischen unangepassten zivilgesellschaftlichen Kapitalismuskritikern und kommerzbestimmten Wirtschaftakteuren ist. Als weiteres Beispiel wird eine Kampagne des Stromkonzerns Entega genannt, der im Sinne des Guerilla-Marketings unter Nutzung sozialer Netzwerke eine Schneemann-Demo gegen Klimawandel initiiert hatte, dabei aber rein geschäftliche Interessen zur Neuerschließung des Berliner Markts im Sinn hatte. Dieses Beispiel zeigt auch die Gefahren, die die Usurpation von unkonventionellen zivilgesellschaftlichen protestformen für wirtschaftliche Zwecke hat. Der „wirtschaftliche Nutzen geht hier auf Kosten zivilgesellschaftlicher Akteure und deren politischem Anliegen“ (215), was schließlich zu heftigen Gegenprotesten führt. Die Aktion wird so zum Rohrkrepierer. Andererseits entwertet die kommerzielle Imitation unkonventioneller zivilgesellschaftlicher Partizipationsformen unter Umständen die unverfassten politische Aktionsformen. Unter dem Titel „Occupy Wall Street – Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf demokratische Repräsentation und politische Partizipation“ beschäftigt sich Stefanie Wöhl mit neuen Protestformen, die „Ausdruck einer zukünftigen Lebensweise“ (262) werden könnten. Es geht dabei um Agenda-Setting gegen die Finanzwirtschaft, um Mobilisierung und um mehr politische und soziale Teilhabe der Zivilgesellschaft. Das Fazit von Wöhl: „Als unkonventionelle Formen politischer Partizipation haben diese sozialen Bewegungen die öffentliche Aufmerksamkeit eine Zeitlang medial auf Probleme sozialer Ungleichheit, politische und soziale Ausgrenzung und mangelnde politische Steuerung der Finanzmärkte gelenkt.“ (274) Die Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit ist also offensichtlich gelungen. Das gilt nicht für die Realisierung der politischen Forderungen.

Fazit
Ein unkonventionelles Wissenschaftsbuch zu unkonventionellen Partizipationsformen mit erfrischend neuen Ansätzen und Sichtweisen. Größter Nachteil: Es ist ein Work-in-Progress-Buch, das angesichts der rasanten Entwicklungen auf diesem Gebiet nur eine Momentaufnahme sein kann. Ungeachtet dessen ist die Lektüre anregend und erhellend. Denn es zeigt auf, dass es tatsächlich erhebliche Potenziale unkonventioneller Partizipationsformen gibt – was nicht zuletzt daran ablesbar ist, dass sich sogar die Wirtschaft diese Formen durch Kopie und Umformung zu Eigen macht.

Armin König